Geschäftsbedingungen

Stand: 01.02.2018 

1.) Architekturfotografie

  1. Geltung der Geschäftsbedingungen
    1.1.  Unsere Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB).

    1.2.  Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  2. Auftragsabwicklung
    2.1.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Mitarbeitern den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.

    2.2.  Soll auf einer Baustelle oder an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, so hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass unsere Mitarbeiter gefahrlos arbeiten können. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die unseren Mitarbeitern aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen.
    2.3.  Kann ein Aufnahmetermin wegen der Wetterverhältnisse, der aktuellen Situation vor Ort oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden, ist uns Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
    2.4.  Wir wählen die Bilder aus, die wir dem Auftraggeber bei Abschluss der Aufnahmearbeiten zur Abnahme vorlegen. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
    2.5.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel uns gegenüber zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

  3. Honorare und Nebenkosten
    3.1.  Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen brauchen wir nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.

    3.2.  Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhalten wir auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
    3.3.  Zusatzleistungen, insbesondere die Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu vergüten.
    3.4.  Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die uns im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Reisen, Übernachtungen). Gesondert zu erstatten sind auch die Kosten, die uns durch besonders aufwändige Bilder (z.B. Luftaufnahmen) oder durch den Einsatz spezieller Technik (z.B. Hebebühne, aufwendige Lichtanlagen) entstehen.
    3.5.  Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, können wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
    3.6.  Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie bei uns angefallen sind.
    3.7.  Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

  4. Nutzungsrechte
    4.1.  Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur einfache Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

    4.2.  Die Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte auf Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Das gilt auch für die Weitergabe von Bildern an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Wir sind berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.
    4.3.  Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Farbveränderung) bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen ist lediglich die nutzungsspezifische Schärfung oder Tonwertanpassung.
    4.4.  Ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte bleiben wir berechtigt, die Bilder ohne jede inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung für alle in Betracht kommenden Zwecke selbst zu verwerten.
    4.5.  Bei jeder Bildveröffentlichung sind wir als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

  5. Digitale Bildverarbeitung
    5.1.  Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

    5.2.  Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.

  6. Schutzrechte Dritter
    6.1.  Sofern die aufzunehmenden Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen urheberrechtlich geschützt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderliche Einwilligung der Urheber einzuholen. Die Einwilligung muss sich auch auf die Nutzung der Bilder durch uns (Nr. 4.4) und/oder durch Dritte erstrecken, denen wir Nutzungsrechte einräumen oder auf die wir solche Rechte übertragen. 

    6.2.  Für den Fall, dass an den aufzunehmenden Bauwerken, Objekten oder Inneneinrichtungen sonstige Schutzrechte Dritter bestehen, ist Nr. 6.1 analog anzuwenden.
    6.3.  Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen freizustellen, die aus einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß Nr. 6.1 oder 6.2 resultieren.
    6.4.  Ist der Auftraggeber selbst Urheber der aufzunehmenden Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen, hat er die Nutzung der Bilder durch uns (Nr. 4.4) ebenso zu dulden wie eine Nutzung durch Dritte, denen wir Nutzungsrechte einräumen oder auf die wir solche Rechte übertragen. Dasselbe gilt für den Fall, dass dem Auftraggeber sonstige Schutzrechte an den aufgenommenen Bauwerken, Objekten oder Inneneinrichtungen zustehen.

  7. Haftung und Schadensersatz
    7.1.  Wir haften nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die wir auch bei leichter Fahrlässigkeit haften.

    7.2.  Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    7.3.  Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
    7.4.  Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt uns vorbehalten.
    7.5.  Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Bildes durch den Auftraggeber sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
    7.6.  Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Nr. 4.5), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Uns bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

  8. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
    8.1.  Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

    8.2.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    8.3.  Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird unser Unternehmenssitz als Gerichtsstand vereinbart.

nach Dr. Wolfgang Maaßen / BFF / Verträge

 

2.) Ergänzende Geschäftsbedingungen für Publishing Leistungen

  1. Leistungsumfang
    1.1. Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung. Soweit zu unserer Leistung Vorleistungen des Auftraggebers oder Dritter erforderlich sind, wie z.B. Bild- oder Textmaterialien, Druckunterlagen oder Freigaben, so sind wir so lange nicht leistungspflichtig, wie uns die Vorleistung nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht in der erforderlichen Qualität zur Verfügung steht.
    1.2. Bei Print-Produkten gewährleisten wir übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Vorlagen gegebenen Möglichkeiten. Im Fall von höherer Gewalt sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.

  2. Auftragsausführung sowie Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
    2.1. Der Auftraggeber hat die Obliegenheit zur umgehenden Prüfung, ob die von uns zur Verfügung gestellte Leistung in Ordnung ist, und hat etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. 
    2.2. Unsere Leistungen dürfen durch den Auftraggeber nur im vertraglich festgelegten Umfang und nur unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.
    2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die wegen der Verletzung vorstehender Pflichten oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Auftraggebers, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Datenschutz und Wettbewerbsrechtsverletzungen, gegen uns erhoben werden, freizustellen. 
    2.4. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Rechtschreib- und sonstige Fehler zu prüfen und als druck- oder veröffentlichungsreif erklärt zurückzusenden. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch übermittelte Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Verarbeitungsbedingte technische Veränderungen der Vorlagen, z.B. Formatänderungen oder Tonwertkorrekturen, liegen jedoch in unserem billigen Ermessen.  
    2.5. Der Auftraggeber trägt etwaige Kosten für die Anfertigung von Proofs, Plots, Korrekturabzügen, digitalen Drucken etc. sowie für von ihm gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen oder Erweiterungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen.

    2.6. Bei Veröffentlichungen oder Verkaufsangeboten, die wir im Auftrag und im Namen des Auftraggebers vornehmen, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche und sachliche Richtigkeit. Ihm obliegt zudem die Prüfung, Überwachung und Beendigung des Angebots, wenn der Angebotsgegenstand nicht mehr gegeben ist. 
    2.7. Gelangt ein Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Realisierung, hat der Auftraggeber einen eventuellen Schaden an uns zu erstatten. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt aus unserem Risikobereich beruht.
    2.8. Druck- oder sonstige Auftragsunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgeschickt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Ablauf des Auftrages.
    2.9. Die von uns gestalteten Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung weiterverarbeitet werden.

  3. Zahlungsbedingungen
    3.1. Bei Aufträgen, die eine durch einen externen Dienstleister zu erbringende Leistung, z.B. Druck, beinhalten, werden 70 % des zu erwartenden Gesamtauftragswerts nach Auftragsbestätigung fällig.

  4. Haftung und Schadensersatz

    4.1. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
    4.2. Der Schaden ist, unbeschadet der nachstehenden Regelungen, begrenzt auf das Honorar, das auf den Auftrag entfiel.
    4.3. Lassen wir eine für die Behebung des Schadens angemessene Frist verstreichen oder ist unsere Ersatzleistung nicht mängelfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. 
    4.4. Sollte ein Schaden über eine Versicherung des Auftraggebers versichert sein oder in der Regel zu versichern sein, ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.
    4.5. Eine Haftung unsererseits besteht nicht für Inhalte, Informationen und Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
    4.6. Unabdingbare gesetzliche Regelungen gelten unbeschadet der vorstehenden Regelungen.